Unabhängig und autonom-Die Volksanwaltschaft

von Redaktion Redazione

Was ist die Volksanwaltschaft?

Was ist die Volksanwaltschaft?

Im Auftrag vom Landtag überprüft die Volksanwaltschaft seit 34 Jahren die öffentliche Verwaltung. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit einem Verwaltungsproblem an die Volksanwältin wenden, sie muss der Beschwerde nachgehen und das Ergebnis den Betroffenen mitteilen. Dabei kann sie bei vermuteten Missständen auch von sich aus tätig werden. Außerdem handelt die Volksanwältin unabhängig und autonom!

Die Volksanwältin- Dr. Veronika Meyer

Frau Dr. Veronika Meyer leitet seit Mai 2024 die Volksanwaltschaft und hilft den Bürgerinnen und Bürgern bei der Lösung ihrer Probleme.

Die Aufgaben

Im Wesentlichen hat die Volksanwaltschaft folgende Aufgaben: Beschwerdeprüfung, Information, Beratung und Vermittlung zwischen Bürgern und der Verwaltung im öffentlichen Sinne.

Der Dienst ist kostenlos und für jeden Menschen zugänglich.

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger eine Beschwerde einreicht, wird diese überprüft und dementsprechend gehandelt.

Auch wenn eine Information oder ein Ratschlag bezüglich der verschiedenen Angelegenheiten der Gemeinde- und Landesverwaltung benötigt wird, kann sich der Bürger von der Volksanwaltschaft beraten lassen.

Die Volksanwältin kann auch eine direkte, mündliche oder eine schriftliche Vermittlung der beiden Parteien vollziehen. Dies passiert meist, wenn der Bürger sich ungerecht behandelt fühlt.

Sollte ein Bürger eine Änderung oder einen Vorschlag gegenüber der Verwaltung oder den Südtiroler Landtag einbringen wollen, so kann die Volksanwaltschaft diesen weiterleiten.

In den letzten fünf Jahren kam es zu einer Verdoppelung der Beratungen (5.140). Im Durchschnitt gab es in den Jahren 2014 bis 2019, 976 Beschwerden.

Kontakte

Volksanwaltschaft
Cavourstraße 23/c
39100 Bozen
Tel.: 0471 946 020
E-Mail: post@volksanwaltschaft.bz.it

Dieser Artikel wurde von unserer Pratikantin Lena Hofer geschrieben.