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Landeshauptmann/Landeshauptfrau

Der Landeshauptmann/Die Landeshauptfrau ist der/die gesetzliche Vertreter/in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol. Er/sie teilt den einzelnen Landesräten die zu verwaltenden Sachbereiche zu, beruft die Landesregierung ein und leitet deren Sitzungen, verkündet die Landesgesetze, nimmt an den Sitzungen der italienischen Regierung teil, wenn diese Fragen behandelt, die das Land Südtirol betreffen, und nimmt die anderen Zuständigkeiten wahr, die ihm/ihr Gesetze oder Verordnungen zuerkennen.

Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau, zwei Landeshauptmannstellvertretern/innen sowie einer bestimmten, vom Landtag festgelegten Anzahl von Landesräten/innen. Die Landesregierung ist das ausführende Organ des Landes. Die Landesräte/innen verwalten die ihnen vom Landeshauptmann/der Landeshauptfrau zugewiesenen Sachbereiche.

Legislaturperiode

Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Diesen Zeitraum nennt man Legislatur- oder Gesetzgebungsperiode. Diese beginnt mit dem Wahltag und endet mit dem Tag, an dem der Landtag neu gewählt wird. Eine Legislaturperiode dauert deshalb meistens nicht auf den Tag genau 5 Jahre, sondern ihre Dauer kann, abgesehen vom Falle vorgezogener Wahlen wegen Auflösung des Landtages, je nach Festlegung des Wahltermins geringfügig variieren.