K
Koalition
Koalition nennt man den Zusammenschluss zweier oder mehrerer in einem Parlament vertretener Parteien zwecks gemeinsamer Regierungsbildung.
Kollegium der Fraktionsvorsitzenden
Das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden besteht aus den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und aus den Mitgliedern des Landtagspräsidiums. Es tagt unter dem Vorsitz des Landtagspräsidenten/der Landtagspräsidentin, der/die es zwecks Abstimmung des Programms auf die Arbeitstermine des Landtages und der Gesetzgebungskommissionen oder zur Prüfung anderer Fragen, die sich im Verlauf der Landtagssitzungen ergeben, einberuft. Die in diesem Zusammenhang vom Kollegium einstimmig gefassten Beschlüsse sind für den Landtag bindend; bei Fehlen der Einstimmigkeit entscheidet hingegen der Landtag.