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Debatte

Im Plenum des Landtages bzw. in den Sitzungen der verschiedenen Kommissionen werden in demokratischer Weise die durchaus unterschiedlichen Ge­sichts­punkte der einzelnen politischen Kräfte, aber auch einzelner Abgeordneter innerhalb einer politischen Kraft zu einer bestimmten Angelegenheit dargelegt. Dies erfolgt in der Debatte, die grundsätzlich zu allen Angelegenheiten vor der Entscheidung abge­halten wird. Wann, wie lange und wie oft ein Abgeordneter/eine Abgeordnete oder ein Ver­treter/eine Vertreterin der Landesregierung in dieser Debatte reden darf, ist von der Ge­schäftsordnung geregelt.

Delegation (Abordnung)

Delegationen des Landtages pflegen den Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren Institutionen im In und Ausland (Parlamente, Regionalräte, Landtage, …), informieren sich über die dortige politische Lage und deren Entwicklung und sammeln damit wertvolle Erfahrungen für ihre Tätigkeit. Delegationen werden vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin in der Regel so zusammengestellt, dass alle Fraktionen darin vertreten sind.

Dreier-Landtag

Als Dreier-Landtag bezeichnet man die gemeinsame Sitzung des Südtiroler Landtages, des Tiroler Landtages sowie des Landtages der Autonomen Provinz Trient. Der Dreier-Landtag tritt in der Regel alle zwei Jahre zusammen und befasst sich mit grenzüberschreitenden Themen, zu denen er auch Beschlüsse fassen kann.