05.08.2020

Zusammensetzung des Landtags

von Redaktion Redazione
Composizione del Consiglio provinciale

Zusammensetzung nach Landtagsfraktionen

Die 35 gewählten Abgeordneten bilden im Landtag Fraktionen. Landtagsfraktionen sind die Vertretungen einer Partei im Landtag und bestehen aus politisch gleichgesinnten Abgeordneten. In der Regel bilden die Abgeordneten einer Partei eine Fraktion, es gibt aber auch die Möglichkeit, dass sich Abgeordnete zweier oder mehrerer Parteien mit ähnlicher politischer Ausrichtung zu einer Landtagsfraktion zusammenschließen. Die Abgeordneten müssen innerhalb von fünf Tagen nach der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landtags schriftlich mitteilen, welcher Fraktion sie angehören oder sich anschließen wollen. Abgeordnete, die sich keiner Fraktion zugehörig erklären, bilden automatisch eine einzige gemischte Fraktion. Ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete kann auch allein eine Fraktion bilden. Jede Fraktion hat einen Fraktionsvorsitzenden oder eine Fraktionsvorsitzende bzw. einen Fraktionssprecher oder eine Fraktionsprecherin.

Die einzelnen Landtagsfraktionen, die sich zu Beginn oder auch im Verlauf der Legislaturperiode bilden, werden entweder der politischen Mehrheit oder der Opposition zugeordnet. Die politische Mehrheit bilden jene Fraktionen, die die Landesregierung unterstützen. Die politische Mehrheit besteht also aus einer Koalition mehrerer Fraktionen. Das heißt, dass sich mehrere Fraktionen zusammenschließen, um zu regieren. Dies ist notwendig, da eine Partei bei einer Wahl selten genug Stimmen erhält, um alleine regieren zu können.

Im Südtiroler Landtag sind zurzeit folgende Fraktionen vertreten:

  • Südtiroler Volkspartei
  • Team K
  • Lega Salvini Alto Adige Südtirol
  • Grüne Fraktion – Gruppo verde – Grupa vërda
  • Die Freiheitlichen
  • SÜD-TIROLER FREIHEIT
  • Partito Democratico – Liste civiche/Demokratische Partei – Bürgerlisten
  • Movimento 5 Stelle – 5 Sterne Bewegung – Moviment 5 Steiles
  • Fratelli d’Italia
  • Forza Italia
  • ENZIAN
  • Perspektiven für Südtirol

Zusammensetzung nach Sprachgruppen

Im Südtiroler Landtag sind alle drei Sprachgruppen des Landes vertreten, wobei die Vertretung der kleinsten Sprachgruppe, das heißt der ladinischen Sprachgruppe, mit zumindest einem oder einer Abgeordneten durch das Wahlrecht abgesichert ist. 

Die Zusammensetzung des Landtages nach Sprachgruppen ergibt sich aus der Sprachgruppenzugehörigkeit der 35 gewählten Abgeordneten. In diesem Zusammenhang sieht das geltende Wahlgesetz vor, dass jeder Kandidat oder jede Kandidatin, der bzw. die sich um einen Landtagssitz bewirbt, bereits bei der Hinterlegung der Kandidatur seine bzw. ihre Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen erklären muss. Diese Erklärung gilt für die gesamte Legislaturperiode.

Die sprachgruppenmäßige Zusammensetzung des Landtages wirkt sich unmittelbar auf die Zusammensetzung anderer wichtiger Kollegialorgane aus. So muss vor allem die Zusammensetzung der Landesregierung, aber auch jene der landtagsinternen Kollegialorgane (Präsidium, Ausschüsse) die sprachgruppenmäßige Zusammensetzung des Landtages widerspiegeln. Bei den Zusammenkünften des Landtages und seiner Gremien kann schriftlich wie mündlich entweder die deutsche oder die italienische Sprache gebraucht werden. Die Übersetzer und Übersetzerinnen des Landtages sorgen bei den Landtagssitzungen und bei den Sitzungen der verschiedenen Organe des Landtages für die Simultanübersetzung von der italienischen in die deutsche Sprache und umgekehrt. Auch alle Schriftstücke, die die Tätigkeit des Landtages und seiner Organe betreffen, werden zweisprachig aufbereitet.