Südtirol ist ein demokratisches Land.
Das heißt, dass die Bevölkerung
bei den wichtigsten Entscheidungen mitbestimmen kann.
Sie bestimmt zum Beispiel,
wer das Land regieren soll.
In einer Diktatur bestimmt ein
Mensch oder einer Gruppe alles
und herrscht über alle anderen.
In einer Demokratie ist die
Macht aufgeteilt auf
verschiedene Gruppen.
Das nennt man die Gewaltenteilung.
Die drei wichtigsten Gewalten sind:
Die Gesetzgebung, die Regierung und die Rechtsprechung.
Die Gesetzgebung
Für ein friedliches Zusammenleben zwischen
Menschen in einem Land
braucht es Gesetze.
Das Parlament in Rom macht Gesetze.
Diese gelten in ganz Italien.
Der Südtiroler Landtag ist das Landes-Parlament.
Es macht auch Gesetze.
Man nennt sie die Landes-Gesetze
und sie gelten nur in Südtirol.
Die Frauen und Männer im Parlament heißen Abgeordnete.
Die Abgeordneten im Parlament
und die Abgeordneten im Landtag
werden vom Volk gewählt.
Die Regierung
Die Regierung wendet die Gesetze an.
Sie führt das aus, was in den Gesetzen drinsteht.
Sie passt auf, dass sich alle an die Gesetze halten.
Für Südtirol macht das die Landes-Regierung in Bozen.
Die Landes-Regierung wird vom Landtag gewählt.
Die Rechtsprechung
Das sind die Gerichte.
Sie strafen jene, die sich nicht an die Gesetze halten.
Sie entscheiden bei Streitfällen.
Wie wird der Landtag gewählt?
Die Wahlen zum Südtiroler Landtag finden alle 5 Jahre statt.
Dabei werden alle Abgeordneten des Landtags neu gewählt.
Jede Partei sucht Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl aus.
Diese Kandidaten und Kandidatinnen treten dann zur Wahl an.
In einer Partei schließen sich Personen zusammen,
die gleiche Ansichten über das Zusammenleben in einem Land haben.
Wie viele Abgeordnete für eine Partei im Landtag vertreten sind,
hängt vom Ausgang der Wahl ab.
Je mehr Stimmen eine Partei bei der Wahl bekommt,
desto mehr Abgeordnete aus dieser Partei sind dann im Landtag.
Die Wähler und Wählerinnen können auch Vorzugs-Stimmen geben
für einzelne Kandidaten und Kandidatinnen.
Die Vorzugsstimmen entscheiden,
welche Kandidaten und Kandidatinnen für eine bestimmte Partei
in den Landtag kommen.
Alle Südtiroler und Südtirolerinnen dürfen wählen,
wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Alle Südtiroler und Südtirolerinnen dürfen selbst Abgeordnete werden,
wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Wer leitet den Landtag?
Die gewählten Abgeordneten treffen sich in Sitzungen.
In der ersten Sitzung nach der Wahl
wählen die neuen Abgeordneten
den Landtags-Präsident oder die Landtags-Präsidentin.
Im Moment ist Josef Noggler der Landtags-Präsident.
Der Präsident leitet die Landtags-Sitzungen,
er passt auf, dass alle die Regeln einhalten.
Er bestimmt, wer gerade reden darf.
Er sorgt auch für Ruhe und Ordnung während der Sitzung.
Was machen die Abgeordneten?
Sie wählen den Landtags-Präsident oder die Landtags-Präsidentin.
Sie wählen die Landes-Regierung, das heißt:
sie wählen den Landes-Hauptmann und die Landes-Räte.
Sie kontrollieren die Landes-Regierung und die Landes-Verwaltung.
Sie diskutieren und beschließen die Landes-Gesetze.
Sie genehmigen den Landes-Haushalt, das heißt:
sie beschließen, wie viel Geld in Südtirol wofür ausgegeben wird.
Sie vertreten die gesamte Bevölkerung in Südtirol.
Welche Parteien sind im Südtiroler Landtag?
Der Südtiroler Landtag hat 35 Abgeordnete.
Wie viele Abgeordnete jede Partei in den Landtag schicken kann,
hängt vom Ergebnis der Wahl ab.
Derzeit sind die Sitze so aufgeteilt:
- Südtiroler Volkspartei: 15 Abgeordnete
- Team K: 5 Abgeordnete
- Lega Salvini Alto Adige Südtirol: 3 Abgeordnete
- Grüne Fraktion: 3 Abgeordnete
- Die Freiheitlichen: 2 Abgeordnete
- SÜD-TIROLER FREIHEIT: 2 Abgeordnete
- Demokratische Partei – Bürgerlisten: 1 Abgeordneter
- 5 Sterne Bewegung: 1 Abgeordneter
- L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia: 1 Abgeordneter
- Alto Adige Autonomia: 1 Abgeordneter
- ENZIAN: 1 Abgeordneter
Was ist eine Landtags-Fraktion?
Im Landtag können sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammen-schließen.
Meistens bilden die Abgeordneten der gleichen Partei zusammen eine Fraktion.
Im Moment gibt es 10 Fraktionen.
Manchmal kommt es vor,
dass Abgeordnete nicht mehr die Meinung ihrer Partei teilen.
Dann treten diese Abgeordneten aus der Partei aus,
oder die Partei schließt diese Abgeordneten aus.
Diese Abgeordneten dürfen bis zur nächsten Wahl im Landtag bleiben,
weil sie von der Bevölkerung gewählt worden sind.
Wie entsteht ein Gesetz?
Neue Gesetze können zum Beispiel
von der Landes-Regierung oder von den Abgeordneten vorgeschlagen werden.
Dazu reichen sie im Landtag einen Gesetz-Entwurf ein.
Dann diskutiert ein Fach-Ausschuss über diesen Entwurf.
Er kann den Entwurf auch ändern.
Über jede Änderung wird abgestimmt.
Zum Schluss stimmt der Landtag über den ganzen Entwurf ab.
Wenn die meisten Abgeordneten dafür stimmen,
dann wird aus dem Gesetz-Entwurf ein Gesetz.